VMET-Verhandlungsführer Thomas Kaeser: „Ein gerade noch vertretbarer Abschluss und ein klares Signal für Stabilität“
Der Flächentarifvertrag sieht folgendes vor:
- Laufzeit bis zum 31.10.2026
- Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.04.2025 um 2 Prozent
- Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.04.2026 um 3,1 Prozent
- Anhebung der Auszubildendenvergütung zum 01.01.2025 um 140 Euro pro Monat
- Einmalzahlung von 600 Euro im Februar 2025 (vorziehbar auf Dezember 2024) für alle anderen Beschäftigten
- Die automatische Differenzierung für Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage wird für zwei Jahre fortgeschrieben
„Nach langen Verhandlungen ist ein gerade noch vertretbarer Abschluss in einer sehr schwierigen Wirtschaftslage gelungen. Wir haben gezeigt, dass eine Einigung auch bei weit auseinanderliegenden Positionen möglich ist. Kompromisse sind mitunter
schmerzhaft, aber sinnvoll und möglich. Dies ist ein klares Signal für Stabilität in der derzeitigen Regierungs- und strukturellen Wirtschaftskrise für Unternehmen und Beschäftigte. Die lange Laufzeit des Flächentarifvertrags bringt Ruhe in die Firmen und ermöglicht ihnen Planungssicherheit. Gemessen an der wirtschaftlichen Lage ist der Tarifabschluss sehr hoch. Es wird für viele Betriebe eine Herausforderung, ihn umzusetzen. Allerdings können die Belastungen von Unternehmen im Bedarfsfall durch eine automatische Differenzierung gemildert werden. Durch die Möglichkeit zur Differenzierung und Verschiebung der Kostenbelastung wird er auch in diesen Fällen tragbar“, sagte VMET-Verhandlungsführer Thomas Kaeser.
Automatische Differenzierung
Die Auszahlung des Transformations-Geldes (T-Geld, es beträgt 18,5 % des Monatsentgeltes) wird vom Februar in den Monat Juli des jeweiligen Kalenderjahres verschoben. Umgekehrt wird das tarifliche Zusatzgeld, kurz T-ZUG B (18,4 % eines Eckentgeltes), von Juli auf Februar vorgezogen. Statt des T-ZUG B ist künftig das höhere T-Geld differenzierbar, sodass Unternehmen mit geringer Nettoumsatzrendite ab 2025 diesen Beitrag kürzen oder streichen können.
Freistellungstage
Die bestehende Regelung der Freistellungstage wird vereinfacht. Auch Schichtbeschäftigte, Eltern von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres und Pflegende in Teilzeit profitieren davon. Bislang waren bei den drei Gruppen jeweils zwei mal acht Tage möglich, in Zukunft kommen drei mal sechs Tage hinzu. Ausfallendes Arbeitszeitvolumen muss allerdings von anderen Mitarbeitern kompensiert werden – ist das nicht möglich, kann der Arbeitgeber die Freistellung wie bisher ablehnen.
Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütungen steigen früh und deutlich um 140,00 Euro in allen Ausbildungsstellen. Mit den nunmehr vereinbarten Erhöhungen setzen die Arbeitgeber ein klares Signal der Wertschätzung für die Auszubildenden der M+E-Industrie. Gleichzeitig stärken sie die Attraktivität der Ausbildung.
Gemeinsame Erklärungen
Zudem haben die Tarifparteien zwei gemeinsame Erklärungen unterzeichnet: Eine richtet sich an die Politik und fordert sie zur dringenden Stärkung des Standorts auf, die andere befasst sich mit der Demokratiebildung von Auszubildenden.